Artikelbeschreibung
Details
Kaloba ist ein pflanzliches Arzneimittel aus der Pelargoniumwurzel (Pelargonii radix) (KaplandPelargonie) zur symptomatischen Behandlung von akuten bronchialen Infekten mit Husten und Schleimproduktion. Dieses Arzneimittel wird angewendet bei Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ab 1 Jahr. Wenn Sie sich nach 7 Tagen nicht besser oder gar schlechter fühlen, wenden Sie sich an Ihren Arzt.
Die empfohlene Dosis beträgt:
Nehmen Sie dieses Arzneimittel immer genau wie in dieser Packungsbeilage beschrieben bzw. genau nach Anweisung Ihres Arztes oder Apothekers ein. Fragen Sie bei Ihrem Arzt oder Apotheker nach, wenn Sie sich nicht sicher sind.
Die empfohlene Dosis beträgt:
Erwachsene und Jugendliche über 12 Jahren: 3-mal täglich 7,5 ml Sirup
Kinder im Alter von 6 - 11 Jahren: 3-mal täglich 5 ml Sirup
Kinder im Alter von 1 - 5 Jahren: 3-mal täglich 2,5 ml Sirup
Die Behandlung von Kindern unter 6 Jahren soll nur nach Rücksprache mit einem Arzt erfolgen. Die Anwendung bei Kindern unter 1 Jahr wird aufgrund fehlender Daten nicht empfohlen. Art der Anwendung Zum Einnehmen. Nehmen Sie den Sirup morgens, mittags und abends ein.
Was Kaloba enthält
Der Wirkstoff ist: Trockenextrakt aus Pelargoniumwurzel (Pelargonii radix) (Drogen Extrakt Verhältnis (DEV) 4 – 25 : 1) (EPs® 7630). Das Auszugsmittel ist 11% Ethanol (m/m). 100 g (=93,985 ml) Sirup enthält 0,2506 g Trockenextrakt aus Pelargoniumwurzel (Pelargonii radix). Die sonstigen Bestandteile sind: Maltodextrin, Xylitol, Glycerol 85%, Citronensäure wasserfrei, Kaliumsorbat (Ph. Eur.), Xanthangummi, gereinigtes Wasser.
Zusatzinformation
Zusatzinformation
Jetzt neu bei uns! | Nein |
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PZN | 4958645 |
EAN | Nein |
Hersteller | SCHWABE AUSTRIA GMBH |
Packungsgröße | 100 Milliliter |
Beipackzettel-Link | https://apps.apoverlag.at/avout/shopindex/FILEs/14/142ca705-b576-4cfe-a3b6-28a1d7aa1b30.pdf |
Rezeptpflicht | Nein |
Rezeptzeichen | Nein |
Kassenzeichen | Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich! |