Artikelbeschreibung
Details
- Bei Verstimmungszuständen wie Interessensverlust, gedrückter Stimmung, Niedergeschlagenheit und Antriebslosigkeit
- Ohne Abhängigkeits- und Gewöhnungseffekte, auch bei längerer Einnahme
- Optimal dosiert mit nur 1 Kapsel täglich
Dosierung: Nehmen Sie täglich 1 Kapsel Dr. Böhm® Johanniskraut 425 mg unzerkaut mit ausreichend Flüssigkeit zu einer Mahlzeit ein.
Inhaltsstoff: Johanniskraut
Johanniskraut gehört zu den ältesten Heilpflanzen und ist seit rund 2000 Jahren bekannt. Schon im Mittelalter fand man heraus, dass die Blüten und Knospen der Johanniskraut-Pflanze hilfreich sind, wenn „Schatten auf die Seele fallen“.
Die Germanen verehrten Johanniskraut als Lichtbringer und Symbol für die Sonne. Seinen Namen verdankt Johanniskraut dem Umstand, dass es rund um den Johannistag, am 24. Juni, strahlend gelb zu blühen beginnt.
Aufgrund seiner nachgewiesenen Wirksamkeit gegen seelische Verstimmungen wurde Johanniskraut zur Arzneipflanze des Jahres 2015 gewählt. Johanniskraut ist sicher, wirksam und bestens verträglich.
Die Pflanze wurde in den vergangenen Jahren an mehr als 5.000 Patienten in klinischen Studien untersucht. Alle dabei erfassten Daten ergeben eindeutig: Johanniskraut eignet sich hervorragend, um leichte Verstimmungen zu behandeln. Weiteres Plus: Johanniskraut wirkt sanft, ohne die Gefahr einer Abhängigkeit und ohne Gewöhnungseffekte.
Der Wirkstoff ist: Trockenextrakt aus Johanniskraut (Hyperici herba)
1 Kapsel enthält: 425,00 mg Trockenextrakt aus Johanniskraut (Droge-Extrakt-Verhältnis 3,5 – 6,0 : 1), entsprechend:
- mindestens 25,5 mg Flavonoide, berechnet als Rutosid
- 0,425-1,275 mg Hypericine, berechnet als Hypericin
- maximal 25,5 mg Hyperforin
Auszugsmittel: Ethanol 60 % m/m
Frei von Hefe, Gluten und Schweinegelatine.
1 Kapsel enthält 0,0016 Broteinheiten (BE).
Zusatzinformation
Zusatzinformation
Jetzt neu bei uns! | Keine Angabe |
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PZN | 2426832 |
EAN | 9088882426836 |
Hersteller | APOMEDICA PHARMAZEUTISCHE PRODUKTE GMBH |
Packungsgröße | 30 Stück |
Beipackzettel-Link | https://apps.apoverlag.at/avout/shopindex/FILEs/3b/3b8f8f50-8af8-4186-ba41-9b06a9a3e661.pdf |
Rezeptpflicht | Nein |
Rezeptzeichen | Keine Angabe |
Kassenzeichen | Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich! |