Willkommen in der NICA Apotheke in Linz

Phytocarotin Kapseln Bräunung und Hautschutz

Bräunungs- und Hautschutz-Kapseln

bewirkt eine gleichmäßige Bräunung der Haut

Packungsgröße: 30 Stück
Artikelnummer: 3085103

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 9,95

So erreichen Sie uns:

NICA Apotheke
Krankenhausstraße 1
A-4020 Linz

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 18:00 Uhr
Sa: 8:00 - 12:00 Uhr

%

Als registrierter Stammkunde
erhalten Sie einen Rabatt von
3 Prozent (Sammelgutschrift
zum Jahresende)

Wir versenden unsere Produkte
täglich. Versandkostenfrei ab
einem Einkaufswert von 35€.

Bei erfolgtem Versand werden
Sie automatisch via E-Mail
benachrichtigt.


Artikelbeschreibung

Details

Bräunungs- und Hautschutz-Kapseln

bewirkt eine gleichmäßige Bräunung der Haut
verlängert die Eigenschutzzeit der Haut
verleiht der Haut mehr Elastizität und Festigkeit
reguliert den Feuchtigkeitsgehalt der Haut

phytocarotin' unterstützt die Bräunung und schützt die Haut auf natürliche Weise. phytocarotin enthält die exklusive Kombination von Antioxidantien und hautfreundlichen Mikronährstoffen mit Reparatur- und Anti-Aging-Effekten in hoher Dosierung. phytocarotin* Hautschutz- und Bräunungskapseln enthalten natürliches ßela-Carotin (Provitamin A) aus der Mccrcsalge Dunaliella salina, Karotlenpulver, die Carotinoide Lycopin (Tomate) und Lutein (Tagetes), die hautschützenden Vitamine Biotin und Vitamin C sowie Zink und Kieselerde. (Nahrungsergänzungsmittel)

bewirkt eine gleichmäßige Bräunung der Haut verlängert die Eigenschutzzeit der Haut verleiht der Haut mehr Elastizität und Festigkeit reguliert den Feuchtigkeitsgehalt der Haut
Zur Vorbereitung der Haut auf die Sonne.
Zum Erhalt der Hautbräunung.
Gegen vorzeitige Hautalterung (Anti-Aging-Effekt).

Zusatzinformation

Zusatzinformation

Jetzt neu bei uns! Keine Angabe
PZN 3085103
EAN Keine Angabe
Hersteller ECA-MEDICAL HANDELSGMBH
Packungsgröße 30 Stück
Beipackzettel-Link Keine Angabe
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!