Willkommen in der NICA Apotheke in Linz

KOTTAS DR.TEE NIEREN-BLASEN

Besser in Fluss

DR. KOTTAS Nieren-Blasentee ist ein Arzneitee mit den Wirkstoffen Zinnkraut, Brennesselblätter und Hauhechelwurzel. Diese Wirkstoffe fördern die Harnbildung.

Packungsgröße: 20 Stück
Artikelnummer: 3886145

Verfügbarkeit: Auf Lager

€ 6,10

So erreichen Sie uns:

NICA Apotheke
Krankenhausstraße 1
A-4020 Linz

Öffnungszeiten:
Mo - Fr: 8:00 - 18:00 Uhr
Sa: 8:00 - 12:00 Uhr

%

Als registrierter Stammkunde
erhalten Sie einen Rabatt von
3 Prozent (Sammelgutschrift
zum Jahresende)

Wir versenden unsere Produkte
täglich. Versandkostenfrei ab
einem Einkaufswert von 35€.

Bei erfolgtem Versand werden
Sie automatisch via E-Mail
benachrichtigt.


Artikelbeschreibung

Details

DR. KOTTAS Nieren-Blasentee ist ein traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Durchspülung der Harnwege als Unterstützung bei leichten Beschwerden des Harntraktes.

Der sonstige Bestandteil ist: Pfefferminzblätter (Menthae piperitae folium)

Die Heilkräutermischung ist in 20 Doppelkammerfilterbeuteln zu 1,3 g abgepackt, gebrauchsfertig dosiert, inhaltsstoff- und aromageschützt.


ZUTATEN

Zinnkraut, Hauhechelwurzel, Pfefferminzblätter, Brennesselblätter

ZUBEREITUNG

Für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren:
3-4 mal täglich 1 Tasse Tee

Die Anwendung dieses traditionellen pflanzlichen Arzneimittels in den genannten Anwendungsgebieten beruht ausschließlich auf langjähriger Verwendung.
Über Wirkung und mögliche unerwünschte Wirkung informieren Gebrauchsinformation, Arzt oder Apotheker.

ANWENDUNG

Pro Tasse (125 ml) 1 Filterbeutel mit kochendem Wasser übergießen, 10 Minuten zugedeckt ziehen lassen. Danach Filterbeutel gut ausdrücken und den Tee lauwarm schluckweise trinken. Der Tee kann nach Geschmack gesüßt werden.

Zusatzinformation

Zusatzinformation

Jetzt neu bei uns! Keine Angabe
PZN 3886145
EAN 9005202692610
Hersteller KOTTAS PHARMA GMBH
Packungsgröße 20 Stück
Beipackzettel-Link Keine Angabe
Rezeptpflicht Nein
Rezeptzeichen Keine Angabe
Kassenzeichen Nicht kassenzulässig, kann jedoch vom Chefarzt bewilligt werden. Im Falle von Heilbehelfen/Hilfsmitteln (H1-H6) ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich!